Abschlussarbeit und Diplomarbeit - Allgemeine Infos

Im Rahmen der abschließenden Arbeit gemäß § 34 Abs. 3 Z 1 SchUG ist an einer berufsbildenden mittleren Schule (BMS), Meister- und Werkmeisterschule sowie Bauhandwerkerschule eine Abschlussarbeit und an einer berufsbildenden höheren Schule (BHS) und deren Sonderformen eine Diplomarbeit verpflichtend zu verfassen.

Die Themenfestlegung hat im Einvernehmen zwischen der Betreuerin/dem Betreuer der abschließenden Arbeit und der Prüfungskandidatin/dem Prüfungskandidaten zu erfolgen. Nach Möglichkeit sollen Themen für bis zu fünf Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten einem übergeordneten komplexen Aufgabenbereich oder Projekt zuordenbar sein, wobei die Eigenständigkeit der Bearbeitung der einzelnen Themen dadurch nicht beeinträchtigt werden darf. Damit sollte das Thema nach Möglichkeit so gewählt werden, dass eine klare fachliche Schwerpunktsetzung pro Person erkennbar sein muss. Die folgende Abbildung soll veranschaulichen, wie der Begriff "Abschließende Arbeit" zu verwenden ist:

Veranschaulichung des Begriffs Diplomarbeit

Weitere Details dazu finden sich unter der Rubrik "Erstellung".

Abschlussarbeit

Eine Abschlussarbeit an mittleren Schulen ist gemäß § 7 Abs. 2 PrüfOrd. BMHS eine schriftliche  Arbeit mit Abschlusscharakter und hat eher den Schwerpunkt auf der praktischen Umsetzung. Sie ist selbstständig und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen und schließt mit einer Präsentation und Diskussion ab. Als Prüfungsgebiet der abschließenden Prüfung hat die Aufgabenstellung und die Beurteilung einer Abschlussarbeit im Sinne der §§ 52 und 58 SchOG den Ansprüchen zu genügen, wie sie an Berufe im kaufmännischen, humanberuflichen, technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Bereich gestellt werden. Deshalb soll die Abschlussarbeit neben schriftlichen insbesondere - wie bereits erwähnt - auch fachpraktische und/oder grafische Teile beinhalten.

Diplomarbeit

Eine Diplomarbeit ist gemäß § 7 Abs.1 PrüfOrd. BMHS eine auf vor­wissen­­­schaftlichem Niveau zu erstellende schriftliche Arbeit mit Diplom­charakter. Sie ist ebenfalls selbstständig und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen und schließt mit einer Präsentation und Diskussion ab. Als Prüfungsgebiet der Reife- und Diplomprüfung hat die Aufgabenstellung und die Beurteilung einer Diplomarbeit im Sinne der §§ 65 und 72 SchOG den Ansprüchen zu genügen, wie sie an gehobene technische, kaufmännische humanberufliche Berufe zu stellen sind. Darüber hinaus steht die Reife- und Diplomprüfung an BHS für ein Abschlussniveau, das dem Level "short-cycle tertiary education" entspricht. Dies wird auch durch die Verortung in der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) und durch den Vergleich im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) bestätigt.