Rolle und Aufgaben der Betreuungslehrperson

Die einzelnen Abschnitte führen zu konkreten Informationen und Arbeitsbehelfen.

Im § 8 Abs. 1 PrüfOrd BMHS ist festgehalten, dass die Betreuerin/der Betreuer über die erforderliche berufliche oder außerberufliche (informelle) Sach- und Fachkompetenz zu verfügen hat.

Der Aufgabenbereich der Betreuungslehrperson(en) umfasst u.a.

  • Unterstützung bei der Themenfindung: mit wichtigen Literaturhinweisen, Veranstaltungstipps und/oder fachlicher Diskussionen
  • Bekanntgabe der Beurteilungskriterien: Im Sinne einer transparenten Leistungsbeurteilung sollten die Schüler/innen bereits zu Beginn der Arbeit an der Diplomarbeit über die Beurteilungskriterien informiert werden. Ein Vorschlag für diese Kriterien findet sich im Abschnitt Beispiele Beurteilung.
  • Methodische Beratung: Die Beratung bezüglich Arbeitsmethoden, Projekt- und Zeitmanagement ist sehr hilfreich.
  • Beobachtung und kontinuierliche Rückmeldung des Arbeitsfortschritts: im Fokus stehen hier folgende Aspekte: Aufbau und Schwerpunktsetzung der Arbeit, Selbstorganisation, organisatorische Belange, Anforderungen im Hinblick auf Präsentation und Diskussion
  • Regelmäßige Betreuungsgespräche zwischen Betreuenden und Teammitgliedern: im Rahmen dieser persönlichen Arbeitstreffen stehen der Statusbericht, Korrekturhinweise aber auch die Vereinbarung nächster Schritte auf der Tagesordnung.
  • Dokumentation
    • Die Betreuerin/Der Betreuer hat als Teil der Beurteilungsgrundlagen für jedes Teammitglied ein Betreuungsprotokoll zu führen. Diese Aufzeichnungen sind dem Prüfungsprotokoll als unterstützende Grundlage zur Beurteilung anzuschließen (§ 9 Abs. 3 PrüfOrd BMHS). Betreuungsprotokoll
    • Die Schülerin/Der Schüler hat ein Begleitprotokoll anzufertigen, das bei Abgabe der schriftlichen Arbeit beizulegen ist. Begleitprotokoll
    • Betreuungsrhythmus bzw. -intensität werden von den Betreuungslehrpersonen festgelegt. Rechtliche Regelung gibt es dafür keine.

Tipps für den Betreuungsrhythmus bzw. die Betreuungsintensität

  • Es gibt keine rechtliche Regelung für den Betreuungsrhythmus bzw. die Betreuungsintensität. Entweder weiß die Betreuungslehrperson bereits zu Beginn des Betreuungsprozesses, welche Interventionen sie wann setzen möchte oder sie setzt in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation ihre Maßnahmen. In der Praxis liegt meist eine Mischform vor. Es wird von der zu betreuenden Person abhängen aber auch vom Thema der Diplomarbeit.
  • Grundsätzlich wird in der Startphase der Diplomarbeit der Betreuungsbedarf höher sein als in den nachfolgenden Phasen. Empfohlen wird, sich zumindest alle drei Wochen mit den Schüler/innen zu treffen, um eventuell auftretende Probleme zeitnah aus dem Weg zu räumen.
  • Zusätzlich zu den persönlichen Treffen ist der Austausch von E-Mail Adressen oder die Verwendung von anderen digitalen Kommunikationsmitteln zwischen Betreuungslehrpersonen und Schüler/innen zu empfehlen.
  • Wichtig ist, dass durch die Betreuung die Selbstständigkeit der Schüler/innen nicht beeinträchtigt wird. Betreuungslehrpersonen übernehmen eine beratende und unterstützende Rolle.

Tipps für effiziente "Betreuungsarbeit"

  • Erstellung eines längerfristigen Zeit- und Organisationsplans (Betreuungstermine bereits zu Schulbeginn fixieren, um Terminprobleme entgegenzuwirken und um den Schüler/innen eine zeitliche Grundstruktur zu bieten)
  • Vereinbaren von Meilensteinen
  • Verschriftlichen von Vereinbarungen
  • Transparenz in jeglicher Hinsicht
  • ziel- und lösungsorientierte Haltung
  • anerkennender und respektvoller Umgang miteinander

Exemplarisches Beispiel für diesen Themenschwerpunkt