Erstellung – Vorbereitung
1. Welche Anforderungen werden an ein Diplomarbeitsthema gestellt? Gibt es Einschränkungen bezüglich der Themen und des damit verbundenen Prüfungsgebietes?
Eine Diplomarbeit an höheren Schulen ist gemäß § 7 Abs. 1 PrüfOrd. BMHS eine auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellende schriftliche Arbeit (bei entsprechender Aufgabenstellung auch unter Einbeziehung praktischer und/oder grafischer Arbeitsformen) mit Diplomcharakter. Jeder Prüfungskandidat/Jede Prüfungskandidatin hat ein individuelles Thema zu bearbeiten, das nach Möglichkeit einem übergeordneten komplexen Aufgabenbereich oder Projekt zuordenbar sein soll - max. fünf Kandidaten/Kandidatinnen pro Team und pro Aufgabenbereich/Projekt. Wichtig ist, dass die Eigenständigkeit der Bearbeitung der einzelnen Themen nicht beeinträchtigt wird (§ 8 Abs. 1 PrüfOrd. BMHS). Die Note im Reife- und Diplomprüfungszeugnis ist eine Einzelbewertung pro Prüfungskandidat/Prüfungskandidatin.
Die Antragsstellung für das Thema hat somit den übergeordneten komplexen Aufgabenbereich oder das Projekt und das einzelne Thema zu beinhalten. Je nach Schulart wurden in der PrüfOrd. BMHS Einschränkungen hinsichtlich der für die Diplomarbeit wählbaren Unterrichtsgegenstände vorgenommen; bitte prüfen Sie die – für die jeweilige Schulart gültigen – Bestimmungen, bevor Sie Ihre Schüler/innen zur Themenfindung motivieren. Die entsprechenden Regelungen finden Sie im 4. Abschnitt "Besondere Bestimmungen" der PrüfOrd. BMHS unter www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007846. Tipps zur Themenkonkretisierung finden Sie unter Erstellung / Vorbereitung / Themenkonkretisierung.
Zu den Anforderungen: Die Reife- und Diplomprüfung an berufsbildenden höheren Schulen steht für ein Abschlussniveau, das dem "short-cycle tertiary education" entspricht. Folglich hat auch die Aufgabenstellung einer Diplomarbeit eine Problemstellung zu umfassen, dessen Bearbeitung umfangreiche theoretische und praktische Kenntnisse voraussetzt, nicht vorhersehbare Situationen einschließen kann und kreative Lösungsansätze erfordert.
2. Welche Anforderungen werden an ein Abschlussarbeitsthema gestellt? Gibt es Einschränkungen bezüglich der Themen und des damit verbundenen Prüfungsgebietes?
Eine Abschlussarbeit an mittleren Schulen ist gemäß § 7 Abs. 2 PrüfOrd. BMHS eine schriftliche Arbeit (bei entsprechender Aufgabenstellung auch unter Einbeziehung praktischer und/oder grafischer Arbeitsformen) mit Abschlusscharakter und hat eher den Schwerpunkt auf der praktischen Umsetzung. Jeder Prüfungskandidat/Jede Prüfungskandidatin hat ein individuelles Thema zu bearbeiten, das nach Möglichkeit einem übergeordneten komplexen Aufgabenbereich oder Projekt zuordenbar sein soll - max. fünf Kandidaten/Kandidatinnen pro Team und pro Aufgabenbereich/Projekt. Wichtig ist, dass die Eigenständigkeit der Bearbeitung der einzelnen Themen nicht beeinträchtigt wird (§ 8 Abs. 1 PrüfOrd. BMHS). Die Note im Abschlussprüfungszeugnis ist eine Einzelbewertung pro Prüfungskandidat/Prüfungskandidatin.
Die Antragsstellung für das Thema hat somit den übergeordneten komplexen Aufgabenbereich oder das Projekt und das einzelne Thema zu beinhalten. Je nach Schulart wurden in der PrüfOrd. BMHS Einschränkungen hinsichtlich der für die Abschlussarbeit wählbaren Unterrichtsgegenstände vorgenommen; bitte prüfen Sie die – für die jeweilige Schulart gültigen – Bestimmungen, bevor Sie Ihre SchülerInnen zur Themenfindung motivieren. Die entsprechenden Regelungen finden Sie im 4. Abschnitt "Besondere Bestimmungen" der PrüfOrd. BMHS unter www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007846. Tipps zur Themenkonkretisierung finden Sie unter Erstellung / Vorbereitung / Themenkonkretisierung.
Zu den Anforderungen: Ausgangspunkt der Abschlussarbeit ist eine konkrete, gut abgegrenzte und möglichst praxisnahe Problemstellung, die theoretische und praktische Kenntnisse voraussetzt und Schlussfolgerungen bzw. Lösungsansätze erfordert, abgestimmt auf das Bildungsniveau der entsprechenden Schulart.
3. Ein Team hat mir ein Thema für die abschließende Arbeit vorgeschlagen (eventuell mit der Bitte um Betreuung); allerdings werden die derzeitigen Fähigkeiten/Fertigkeiten/Kenntnisse des Teams nicht ausreichen, um das Thema außerhalb der Unterrichtszeit zu bearbeiten (da z. B. der Lehrplan die notwendigen Lerninhalte erst im V. Jahrgang vorsieht). Wie soll ich mich verhalten und in welchem Umfang soll die Betreuung erfolgen?
Im Vorfeld sollten Machbarkeitsüberlegungen durchgeführt werden, die eine grundsätzliche Realisierbarkeit sicherstellen. Wenn Sie hier ernsthafte Bedenken haben, so besprechen Sie diese offen mit dem Team – eventuell lässt sich ein neues Thema im Umfeld des ursprünglichen Themenvorschlags finden, das vom Team gerne angenommen wird; oder es gibt einen kreativen Lösungsansatz, der es Wert ist, näher untersucht zu werden.
Die Arbeit ist selbstständig außerhalb der Unterrichtszeit anzufertigen, d. h. Selbstständigkeit ist ein wesentliches Merkmal. Dazu gehört auch, dass sich Kandidaten/Kandidatinnen selbstständig Kenntnisse und/oder Fertigkeiten aneignen (müssen), die im Unterricht nicht oder nicht in dieser Intensität vermittelt wurden.
Im § 9 Abs. 1 der PrüfOrd. BMHS ist u. a. auch der Umfang der Betreuung festgelegt: "[...] In der letzten Schulstufe hat eine kontinuierliche Betreuung zu erfolgen, [...]. Die Betreuung umfasst die Bereiche Aufbau der Arbeit, Arbeitsmethodik, Selbstorganisation, Zeitplan, Struktur und Schwerpunktsetzung der Arbeit, organisatorische Belange sowie die Anforderungen im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion, wobei die Selbstständigkeit der Leistungen nicht beeinträchtigt werden darf." Weiters im § 9 Abs. 3 der PrüfOrd. BMHS: "Im Rahmen der Betreuung sind von der Prüferin oder vom Prüfer die für die Dokumentation der Arbeit erforderlichen Aufzeichnungen, insbesondere Vermerke über die Durchführung von Gesprächen im Zuge der Betreuung der Arbeit, zu führen. [...]"
4. Es gibt Kandidaten/Kandidatinnen, die kein Interesse an der Themenfindung zeigen – muss ich hier ein Thema vorgeben?
Die PrüfOrd. BMHS sieht keine Themenzuweisung vor, wenn Kandidaten/Kandidatinnen sich nicht zur Themenfindung motivieren lassen. Vielleicht findet man andere Wege, um Kandidaten/Kandidatinnen bei der Themenfindung zu unterstützen, z. B. durch Brainstorming, Expertenvorträge, Exkursionen oder facheinschlägige Praktika. Falls kein Themenantrag fristgerecht eingereicht wird, kann die abschließende Arbeit nicht verfasst und in Folge das Prüfungsgebiet "Diplomarbeit/Abschlussarbeit" nicht abgelegt werden. D. h. der Kandidat/die Kandidatin kann die Ausbildung nicht abschließen. Zur Klausurprüfung und zur mündlichen Prüfung kann davon unabhängig angetreten werden.
5. Die Kandidaten/Kandidatinnen finden keinen Kooperationspartner – wie ist weiter vorzugehen?
Bei berufsbildenden Schulen werden abschließende Arbeiten mit außerschulischen Kooperationspartnern zwar angestrebt, sind aber nicht immer realisierbar und auch nicht zwingend notwendig. Es bestünde auch die Möglichkeit, ein praxisorientiertes Projekt am Schulstandort zu realisieren.
6. Ein Team möchte sich im Rahmen der abschließenden Arbeit mit einem Thema befassen, das ausführlich im Unterricht besprochen und zu dem auch entsprechend viel Material zur Verfügung gestellt wurde – was muss ich hier beachten?
Ergebnisse des Unterrichts (oder von Unterrichtsprojekten) dürfen natürlich in die abschließende Arbeit einfließen, allerdings müssen diese als solche klar gekennzeichnet werden.
Erstellung – Durchführung
7. Mein Diplomarbeits-/Abschlussarbeitsteam möchte seine Arbeit in einer Fremdsprache verfassen. Ist dies möglich?
Ja, die schriftliche Arbeit kann im Einvernehmen mit dem Prüfer oder der Prüferin auch in einer vom Prüfungskandidaten oder von der Prüfungskandidatin besuchten lebenden Fremdsprache abgefasst werden (§ 8 Abs. 4 PrüfOrd. BMHS).
8. Ist ein Begleitprotokoll verpflichtend zu führen und wenn ja, von wem?
Ja, gemäß § 9 Abs. 2 der PrüfOrd. BMHS ist dies verpflichtend zu führen: "Die Erstellung der Arbeit ist in einem von der Prüfungskandidatin oder vom Prüfungskandidaten zu erstellenden Begleitprotokoll zu dokumentieren, welches jedenfalls den Arbeitsablauf sowie die verwendeten Hilfsmittel und Hilfestellungen anzuführen hat. Das Begleitprotokoll ist der schriftlichen Arbeit beizulegen." Das heißt, jedes Mitglied des Diplomarbeits- bzw. Abschlussarbeitsteams ist verpflichtet, ein individuelles Begleitprotokoll zu führen und der schriftlichen Arbeit beizulegen.
Das Begleitprotokoll ist eine Grundlage der individuellen Leistungsbeurteilung jedes einzelnen Prüfungskandidaten/jeder einzelnen Püfungskandidatin. Es gibt keine zwingend zu verwendende "Begleitprotokoll-Vorlage"; auf der Diplomarbeits-Website finden Sie allerdings unter der Rubrik Erstellung Erläuterungen zum Begleitprotokoll, die Sie gerne übernehmen können.
9. Der externe Kooperationspartner zieht sich nach Genehmigung des Themas, aber vor Fertigstellung/Abschluss der abschließenden Arbeit zurück (geht z. B. in Konkurs, hat eine Standort-Verlagerung oder will mit dem Team nicht mehr zusammenarbeiten). Was nun?
Gibt es Probleme in der Zusammenarbeit mit dem externen Kooperationspartner, die unverschuldet das Team treffen, so ist es die Aufgabe des Betreuers/der Betreuerin für eine individuelle Lösung zu sorgen. Gegebenenfalls sind die Ziele, die im Themenantrag formuliert wurden, in Absprache mit der Schulleitung zu adaptieren (Change Request). Dies darf bei der Beurteilung allerdings nicht negativ für die Teammitglieder ausgelegt werden. Fehlverhalten der Kandidaten/Kandidatinnen gegenüber dem Kooperationspartner kann lediglich in die Beurteilung einfließen, wenn dies der Betreuer/die Betreuerin auch feststellen kann.
Auch wenn der externe Kooperationspartner gar nicht mehr mit einem Team (oder einzelnen Teammitgliedern) zusammenarbeiten möchte, so ist ebenfalls eine individuelle Lösung zu finden, um ein geordnetes Fertigstellen der schriftlichen Arbeit zu ermöglichen.
10. Ein Schüler/Eine Schülerin muss die Abschlussklasse wiederholen. Ist in diesem Falle ein neuer Antrag für die abschließende Arbeit auszufüllen bzw. muss sich der Schüler/die Schülerin ein neues Team/neues Thema suchen?
Hier gilt es zwei Fälle zu unterscheiden:
- Wurde die Arbeit termingerecht fertiggestellt und abgegeben, so kann der Schüler/die Schülerin zur Präsentation und Diskussion antreten; allerdings nicht zu den Klausurprüfungen und zu den mündlichen Prüfungen. Für den Antritt zur Präsentation und Diskussion wird kein erfolgreicher Abschluss des Abschlussjahres vorausgesetzt. Der Schüler/Die Schülerin wird für seine/ihre Leistung im Prüfungsgebiet "Diplomarbeit/Abschlussarbeit" beurteilt und behält diese auch im nächsten Schuljahr. Auf Antrag des Schülers/der Schülerin ist ein Zeugnis über die abschließende Arbeit auszustellen.
- Wurde die Arbeit nicht abgegeben, ist ein Antreten zur Präsentation und Diskussion nicht möglich. Da mit dem Schreiben der Arbeit bereits begonnen wurde, kann das Thema beibehalten und als Einzelarbeit ausgeführt werden. Sobald der schriftliche Teil der abschließenden Arbeit abgegeben wurde, kann zum nächstmöglichen Prüfungstermin präsentiert und diskutiert werden. Es kann aber auch ein neues Thema gewählt werden, wobei im Wiederholungsjahr ein neuer Themenantrag gestellt werden muss.
Präsentation und Diskussion
11. Meine Diplomarbeits-/Abschlussarbeitsteam möchte seine Präsentation und/oder Diskussion in einer Fremdsprache durchführen. Ist dies möglich? Wenn JA, wie wird dies im Zeugnis abgebildet?
Ja, ein Kandidat oder eine Kandidatin kann die Präsentation und/oder die Diskussion in einer besuchten lebenden Fremdsprache absolvieren, wenn bereits die schriftliche Arbeit in einer besuchten lebenden Fremdsprache abgefasst wurde. Dafür ist das Einvernehmen mit der Prüferin oder dem Prüfer erforderlich. Dass auch die Präsentation und die Diskussion in einer von der Kandidatin bzw. vom Kandidaten besuchten lebenden Fremdsprache abgehalten wird, sollte überdies mit der gesamten Prüfungskommission akkordiert werden.
Im Zeugnis steht unter dem Prüfungsgebiet "Diplomarbeit/Abschlussarbeit" lediglich der eingereichte Titel der abschließenden Arbeit – wenn der Titel z. B. in englischer Sprache eingereicht wurde, wird dieser auch so im Zeugnis abgebildet. D. h. im Zeugnis steht kein expliziter Zusatz, dass die Präsentation/Diskussion in einer Fremdsprache erfolgte.
12. Welchen zeitlichen Umfang hat die Präsentation und Diskussion im Rahmen der abschließenden Arbeit?
Für die Präsentation und Diskussion ist für jeden Prüfungskandidaten/jede Prüfungskandidatin eine Dauer von höchstens 15 Minuten vorzusehen (§ 9 Abs. 4 PrüfOrd. BMHS), wobei für den Präsentationsanteil eine Dauer von etwa 6 bis 8 Minuten empfohlen wird. Während der Präsentation soll nicht unterbrochen werden (schulartenspezifische Abweichungen oder standortspezifische Regelungen sind hier natürlich möglich; die Höchstdauer darf jedoch nicht überschritten werden).
Die Präsentation und Diskussion fließen schließlich in die Beurteilung ein. (Gelingt es dem Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin die Aufgabenstellung innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens im ausreichenden Umfang zu behandeln? Ist die inhaltlich-fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema in der erforderlichen Tiefe gegeben? Kann der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin seine/ihre Standpunkte überzeugend argumentieren? ...).
13. Muss die Präsentation/Diskussion an der Schule durchgeführt werden oder kann diese z. B. auch bei einem externen Kooperationspartner erfolgen?
Die Präsentation/Diskussion der abschließenden Arbeit ist öffentlich und kann somit auch außerhalb der Schule stattfinden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige gesamte Prüfungskommission anwesend ist.
Betreuungsarbeit und Beurteilung
14. Ich habe keinen akademischen Abschluss, unterrichte in einer Fachschule/Werkstätte und wurde gebeten, eine Diplomarbeit (am selben Standort) zu betreuen – ist das möglich? Ich unterrichte an einer BHS, habe einen akademischen Abschluss und wurde gebeten, eine Abschlussarbeit in einer Fachschule (am selben Standort) zu betreuen – ist das möglich?
Für die Betreuung einer Diplomarbeit sowie einer Abschlussarbeit gibt es keine Mindestanforderungen. D. h. mit oder auch ohne akademischen Abschluss können Sie eine abschließende Arbeit betreuen und die entsprechenden Prüfungen abnehmen.
15. Mein Diplomarbeits-/Abschlussarbeitsteam legt mir vor dem verordneten Abgabetermin Kapitel-Auszüge mit der Bitte um "Durchlesen"/Korrektur vor. Darf ich das machen, fällt dies in die Betreuungsarbeit, darf/muss ich das Team vorab auf Fehler hinweisen und welchen Einfluss hat dies auf die Beurteilung?
Gemäß § 9 Abs. 1 der PrüfOrd. BMHS darf die Selbstständigkeit der Leistungen nicht beeinträchtigt werden. Eine vollständige Vorab-Korrektur der gesamten Arbeit oder wesentlicher Auszüge aus dieser würde die Selbstständigkeit der Leistungen beeinträchtigen und ist daher abzulehnen. Da die Kandidaten/Kandidatinnen in der Regel mit dem Verfassen (vor-)wissenschaftlicher Texte sehr wenig Erfahrung haben, dürfen Sie sehr wohl Kapitelauszüge vorab durchlesen und Anmerkungen/Hilfestellungen geben. Diese Hilfestellungen hat das Team im Begleitprotokoll zu dokumentieren. Das Begleitprotokoll ist bei Abgabe der schriftlichen Arbeit beizulegen (§ 9 Abs. 2 PrüfOrd. BMHS). Ebenso sind vom Betreuer/von der Betreuerin die erforderlichen Aufzeichnungen in das Betreuungsprotokoll aufzunehmen (§ 9 Abs. 3 PrüfOrd. BMHS).
Das Team soll motiviert werden, gegenseitig erstellte Texte korrekturzulesen. Tipps dazu finden sich auch unter Erstellung / Durchführung / Korrekturlesen der Diplomarbeit.
Die Kandidaten/Kandidatinnen sind allerdings nicht verpflichtet, vorab Textauszüge beim Betreuer/bei der Betreuerin einzureichen. Ausnahme wäre hier ein diesbezüglich formulierter und vereinbarter Meilenstein; hier sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen, damit der Betreuer/die Betreuerin feststellen kann, ob der Meilenstein erreicht wurde oder nicht.
16. Sind SprachenlehrerInnen (z. B. für Deutsch oder eine lebende Fremdsprache) verpflichtet, Rechtschreib- und Grammatiküberprüfungen bei abschließenden Arbeiten vorzunehmen?
Nein. Grundsätzlich ist die Sprachkompetenz ein Aspekt der Beurteilung. Der Betreuer/Die Betreuerin hat die Beurteilung des Prüfungsgebiets "Diplomarbeit/Abschlussarbeit" durch einen begründeten Beurteilungsvorschlag (in der Regel schriftlich, z. B. durch die sogenannte Rubrics – abrufbar unter Betreuungsarbeit und Beurteilung - Beurteilung) festzulegen (Erläuterung der Stärken und Schwächen der Arbeit).
17. Ich möchte die Betreuung meines Diplomarbeits-/Abschlussarbeitsteams abgeben. Wie gehe ich vor?
Sprechen Sie bitte mit Ihrer Schulleitung und erläutern Sie die Gründe. Eine Abgabe der Betreuung nach Genehmigung des Antrags der abschließenden Arbeit ist nicht vorgesehen. Ein Zurücklegen aufgrund enttäuschenden Engagements des Teams oder mangelnder Ergebnissen ist daher nicht möglich.
Bei berechtigten Gründen (z. B. medizinischer Notwendigkeit, bei längerer Abwesenheit oder Freistellungen) wird die Schulleitung in Rücksprache mit der zuständigen Schulbehörde, dem Kollegium und dem Team eine Ausnahmeregelung finden.
18. Für mich als BetreuerIn ist erkennbar, dass ein Mitglied des Teams mit seinem Arbeitspaket überfordert ist. Eine positive Beurteilung ist aufgrund meiner derzeitigen Aufzeichnungen nicht zu erwarten. Da der Kandidat/die Kandidatin auch in anderen Gegenständen schwach ist, überlege ich, dem Schüler/der Schülerin den Abbruch der abschließenden Arbeit zu empfehlen, damit er/sie sich auf andere Gegenstände konzentrieren kann (da die abschließende Arbeit außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen ist).
NEIN, tun Sie das NICHT. Eine eventuelle negative Beurteilung des Prüfungsgebietes "Diplomarbeit/Abschlussarbeit" wird durch die Prüfungskommission ausgesprochen. Die Beurteilung kann erst nach der Präsentation und Diskussion erfolgen. Für die Beurteilung sind mehrere Parameter heranzuziehen – ein Parameter ist der von Ihnen im Betreuungsprotokoll dokumentierte, individuelle Leistungsanteil (gemäß § 9 Abs. 3 der PrüfOrd. BMHS).
Bitte geben Sie im Vorfeld keine "Noten-Prognosen" ab bzw. lassen Sie sich zu keinen Aussagen wie "Wenn ich Sie heute beurteilen müsste, würden Sie von mir eine 1/2/3/4/5 erhalten", verleiten.
Im Falle einer negativen Beurteilung der abschließenden Arbeit durch die Prüfungskommission kann dieses Prüfungsgebiet mit einem neuen Thema wiederholt werden.
19. Ein Mitglied eines von mir betreuten Teams hat eine negative Beurteilung im Prüfungsgebiet "Diplomarbeit/Abschlussarbeit" erhalten. Bin ich als BetreuerIn verpflichtet, ihm/ihr ein neues Thema vorzuschlagen und den Kandidat/der Kandidatin weiterhin zu betreuen (z. B. über die Sommerferien)?
Im Falle einer negativen Beurteilung des Prüfungsgebietes "Diplomarbeit/Abschlussarbeit" durch die Prüfungskommission ist vom Kandidat/von der Kandidatin innerhalb von längstens vier Wochen nach negativer Beurteilung ein neues Thema vorzulegen. Die zuständige Schulbehörde hat dem Thema innerhalb einer Woche zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage eines neuen Themas zu verlangen (§ 8 Abs. 3 PrüfOrd. BMHS).
Eine Betreuung innerhalb dieser Wiederholungsphase ist nicht vorgesehen und wird auch finanziell nicht abgegolten.
20. Mein Diplomarbeits-/Abschlussarbeitsteam hat zum verordneten Termin seine schriftliche Arbeit nicht oder nur teilweise abgegeben (z. B. nur in ausgedruckter Form aber nicht elektronisch). Wie ist in diesem Falle vorzugehen?
Wird der schriftliche Teil der abschließenden Arbeit zum verordneten Termin nicht oder nur teilweise abgegeben, so kann nicht zur Präsentation und Diskussion angetreten werden und es gibt keine Beurteilung der Diplomarbeit/Abschlussarbeit (d. h. weder mit "Nicht genügend" noch mit "Nicht beurteilt"). Der betroffene Kandidat/Die betroffene Kandidatin kann jedoch zu den Klausurprüfungen und zu den mündlichen Prüfungen antreten – erhält allerdings kein RDP-Zeugnis/Abschlussprüfungszeugnis, da die abschließende Prüfung nicht abgeschlossen ist.
Nach vollständiger Abgabe der Diplomarbeit/Abschlussarbeit kann der Kandidat/die Kandidatin beim nächstmöglichen Termin zur Präsentation und Diskussion antreten.
21. Mein Team hat zum verordneten Termin seine schriftliche Arbeit abgegeben. Es fehlen aber z. B. die eidesstattliche Erklärung, die Kurzfassung in Deutsch, das Abstract in Englisch, das Quellen-/Literaturverzeichnis, das Begleitprotokoll. Wie ist in diesem Falle weiter zu verfahren?
Bei einer abschließenden Arbeit müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. So muss z. B. die Diplomarbeit hinsichtlich der Formvorschriften den Regeln einer vorwissenschaftlichen Arbeit folgen. Damit gibt es auch verpflichtende Bestandteile, die jede Diplomarbeit/Abschlussarbeit aufweisen muss. Fehlt ein oder fehlen mehrere dieser verpflichtenden Bestandteile, so fließt dies in die Beurteilung ein.
22. Meine Diplomarbeits-/Abschlussarbeitsteam hat die abschließende Arbeit fristgerecht abgegeben, allerdings ist ein Kandidat/eine Kandidatin nicht zur Präsentation und Diskussion erschienen. Wie ist in diesem Fall vorzugehen?
Wenn ein Kandidat/eine Kandidatin nicht zur Präsentation und Diskussion erscheint, egal ob gerechtfertigt oder ungerechtfertigt, kann keine Beurteilung der Diplomarbeit/Abschlussarbeit ausgesprochen werden (weder "Nicht genügend" noch "Nicht beurteilt"), da die abschließende Arbeit noch nicht beendet ist. Ein Antreten zur Präsentation und Diskussion ist beim nächstmöglichen Termin möglich. Der Kandidat/Die Kandidatin kann jedoch zu den Klausurprüfungen sowie zu den mündlichen Prüfungen antreten, erhält jedoch kein Abschlussprüfungszeugnis/RDP-Zeugnis, da die abschließende Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.
23. Mein Team hat seine abschließende Arbeit fristgerecht abgegeben. Im Zuge der Korrektur stelle ich nun fest, dass Zitate nicht als solche gekennzeichnet wurden/Quellen nicht angegeben wurden/der Großteil der Arbeit abgeschrieben wurde. Wie ist hier vorzugehen?
Gemäß § 7 Abs. 1 PrüfOrd. BMHS besteht die Diplomarbeit "aus einer auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellenden schriftlichen Arbeit [...] mit Diplomcharakter [...] sowie deren Präsentation und Diskussion". Bei einer vorwissenschaftlichen Arbeit zeigen die Kandidaten/Kandidatinnen, dass sie die Regeln und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen. Auch bei der Abschlussarbeit sind gewisse Formvorschriften zu beachten. Der erstellte Text muss eine klare Struktur besitzen und im Stil neutral formuliert sein mit korrekter Verwendung fachspezifischer Terminologien. Formale Kriterien (wie z. B. Zitierweisen) müssen ebenfalls korrekt umgesetzt werden wie auch die Auflistung von Literaturverweisen oder der Quellenangabe.
Vereinzelte Fehler in der Zitation oder bei der Quellenangabe sind in der Beurteilung der schriftlichen Arbeit zu berücksichtigen. Fehlen diese jedoch konsequent oder stellen Sie fest, dass der Großteil der Arbeit nicht vom Prüfungskandidaten/von der Prüfungskandidatin erstellt wurde, dann ist dies in der von Ihnen zu verfassenden Beurteilung klar zum Ausdruck zu bringen bzw. ist die Arbeit wegen vorgetäuschter Leistung nicht zu beurteilen. Die Gesamtbeurteilung erfolgt erst nach Präsentation und Diskussion durch die Prüfungskommission.