Erstellung – Vorbereitung
1. Abschlussarbeit oder Diplomarbeit – was gilt für mich?
Besuchen Sie eine berufsbildende mittlere Schule (z. B. Fachschule), so ist eine Abschlussarbeit zu erstellen. Die Diplomarbeit gilt für Schüler/innen einer berufsbildenden höheren Schule. Mehr Infos finden Sie unter Abschlussarbeit und Diplomarbeit / Allgemeine Infos.
2. Wann soll ich mit der Themenfindung beginnen?
Gemäß § 8 Abs. 1 Prüfungsordnung BMHS muss die Themenfestlegung im Einvernehmen mit der Betreuerin/dem Betreuer spätestens in den ersten drei Wochen der letzten Schulstufe erfolgen. D. h. zu diesem Zeitpunkt müssen
- Themenfindung und -formulierung,
- Teambildung mit individuellem Arbeitsauftrag (wer macht was),
- Zustimmung, dass die Lehrperson die Betreuung übernimmt,
- Abstimmung mit dem Betreuer/der Betreuerin
abgeschlossen sein.
Abschließende Arbeiten sind grundsätzlich nach Möglichkeit im Team (bis max. 5 Kandidaten/Kandidatinnen) zu schreiben. Jeder Prüfungskandidat/Jede Prüfungskandidatin bearbeitet ein individuelles Thema, das einem übergeordneten komplexen Aufgabenbereich oder Projekt zuordenbar sein soll.
Starten Sie mit der Themenfindung erst zum Schuljahresbeginn der letzten Schulstufe, werden Sie die maximale 3 Wochen-Vorgabe nicht einhalten können. Eine Lehrperson wird um eine qualitätsvolle und umfassende Betreuung bemüht sein – und kann daher auch nicht beliebig viele abschließende Arbeiten betreuen.
In den ersten drei Wochen der letzten Schulstufe ist der Antrag der abschließenden Arbeit (je nach Vorgabe entweder in elektronischer Form oder als Vordruck ausgefüllt) einzureichen – je nach Vorgabe wird dabei auch ein Zeitplan mit Meilensteinen sowie ein Methoden- und/oder ein Ressourcenplan eingefordert.
D. h. je früher Sie sich mit der Themenfindung der abschließenden Arbeit beschäftigen, desto besser. Ohne Stress können Sie mit Mitschülern/Mitschülerinnen, Freunden/Freundinnen und Familienmitgliedern oder aber auch mit Lehrpersonen über Ihre Idee sprechen, die Themenidee mit verschiedenen Methoden analysieren und weiterentwickeln (Mindmap, Strukturbaum, Clustering), die Teambildung und -arbeitsteilung vornehmen, ggf. einen externen Kooperationspartner suchen und bei Ihrem Wunschlehrer/bei Ihrer Wunschlehrerin eine Betreuungsanfrage starten.
Ideal wäre, wenn zum Ende der vorletzten Schulstufe der Antrag der abschließenden Arbeit bereits fertig ausgefüllt vorliegt, damit dieser dann in den ersten drei Wochen der letzten Schulstufe eingereicht werden kann.
3. In welchen Gegenständen/Gegenstandskombinationen kann die abschließende Arbeit geschrieben werden?
4. Ich kann mir unter einer "Abschlussarbeit" bzw. "Diplomarbeit" nichts vorstellen; wie soll eine solche Arbeit aussehen?
Viele Schulen archivieren frühere Abschluss- bzw. Diplomarbeiten in ihrer Bibliothek (sofern diese keinen Sperrvermerk tragen). Dort können Sie in den schriftlichen Arbeiten blättern, diese "querlesen" und vergleichen, um ein "Gefühl" für eine solche Arbeit zu erhalten. Liegen diese Arbeiten nicht in der Bibliothek zur Einsicht auf, dann fragen Sie bitte eine Ihrer Lehrpersonen.
5. Ich finde/Wir finden keinen externen Kooperationspartner für unsere abschließende Arbeit. Ist das ein Problem bzw. welche Alternativen gibt es?
Bei berufsbildenden Schulen werden abschließende Arbeiten mit außerschulischen Kooperationspartnern zwar angestrebt, diese sind aber nicht immer realisierbar und auch nicht zwingend erforderlich. Ein externer Kooperationspartner ist daher keine verpflichtende Voraussetzung. Wenn Sie (als Team) auch ohne Kooperationspartner Ihre Aufgabenstellung vollständig umsetzen können, dann wird das sicher nicht zu Ihrem Nachteil gewertet.
An vielen berufsbildenden Schulen gibt es auch die Möglichkeit, ein praxisorientiertes Projekt zu realisieren. Ihre Lehrpersonen werden Sie gerne diesbezüglich informieren.
6. Diplomarbeit, Abschlussarbeit, Themenfindung, Antragsstellung – das ganze interessiert mich einfach nicht. Muss ich das machen?
Wenn Sie die Schule abschließen wollen, dann müssen Sie eine "Abschlussarbeit" bzw. "Diplomarbeit" schreiben. Es gibt aber grundsätzlich keine Verpflichtung, zur Abschlussprüfung bzw. zur Reife- und Diplomprüfung anzutreten. In diesem Fall bekommen Sie ein Jahreszeugnis der 3. oder 4. Klasse bzw. des V. Jahrgangs, aber kein Abschlussprüfungszeugnis bzw. Reife- und Diplomprüfungszeugnis. Das bedeutet, dass Sie die Ausbildung nicht abgeschlossen haben.
7. Ein externer Kooperationspartner hat uns ein interessantes Thema für die abschließende Arbeit vorgeschlagen, an der wir gerne arbeiten möchten. Allerdings ist dafür notwendig, dass jeder von uns eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet und die Abschluss-/ Diplomarbeit "gesperrt" werden muss. Ist das machbar bzw. wie sieht in diesem Falle die Präsentation und Diskussion aus?
Sprechen Sie bitte mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin (sofern die Betreuung bereits geklärt wurde) oder mit Ihrer Schulleitung. Im technischen und im höheren land- und forstwirtschaftlichen Bereich fordern viele externe Kooperationspartner Geheimhaltungsvereinbarungen; vermutlich hat Ihre Schule bereits Erfahrungen aus früheren Diplomarbeitsprojekten. Bei technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten gilt folgende Empfehlung seitens des Ministeriums (Auszug "Reife- und Diplomprüfungen an technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten – Leitfaden zur Umsetzung", Ausgabe März 2014 BMBF):
Diplomarbeiten, deren Resultate seitens des Kooperationspartners der Geheimhaltung unterliegen, dürfen nur dann genehmigt werden, wenn sichergestellt ist, dass die gesamte Diplomarbeit im Sinne einer nachvollziehbaren und transparenten Leistungsbeurteilung der Prüfungskommission vollständig zur Einsichtnahme vorliegt. An der Schule ist das Belegexemplar dieser Diplomarbeit gegebenenfalls als gesperrt zu kennzeichnen (z. B. durch eine Banderole und gesonderte Ablage).
Auch hinsichtlich der Inhalte für die Präsentation und Diskussion sprechen Sie bitte mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin oder mit Ihrer Schulleitung. Gegebenenfalls könnten auch die Kooperationspartner in dieses Gespräch eingebunden werden.
8. Wir werden als Abschlussarbeits-/Diplomarbeitsteam an einem sehr interessanten Thema arbeiten und eventuell sogar Neuentdeckungen/Neuentwicklungen machen oder ein Produkt/Gerät/eine App entwickeln. Wie sieht das mit dem "geistigen Eigentum" unserer Arbeit aus?
Diese Frage ist so früh wie möglich mit allen beteiligten Personen zu besprechen und abschließend zu klären. Wird die Arbeit mit einem externen Kooperationspartner (Unternehmen, Institution) durchgeführt, wird der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung empfohlen. Teil dieser Vereinbarung sollte auch die Klärung des "geistigen Eigentums" sein. Mehr Informationen dazu finden Sie auf dieser Website unter Erstellung / Vorbereitung / Vereinbarung mit Kooperationspartnern.
Erstellung – Durchführung
9. Was ist ein Begleitprotokoll, ist dieses verpflichtend zu führen und wenn ja, von wem?
In einem Begleitprotokoll sind der Arbeitsablauf (zeitliche Auflistung, wann und wie lange an der abschließenden Arbeit gearbeitet wurde) sowie die verwendeten Hilfsmittel und Hilfestellungen zu dokumentieren. Jedes Teammitglied ist verpflichtet, selbstständig sein eigenes Begleitprotokoll zu führen. Das Begleitprotokoll ist der schriftlichen Arbeit beizulegen (§ 9 Abs. 2 Prüfungsordnung BMHS). Auf der Webseite Erstellung / Allgemeine Infos finden Sie eine Begleitprotokoll-Vorlage sowie Erläuterungen zum Begleitprotokoll. Sprechen Sie aber mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin, ob Sie dieses Begleitprotokoll als Vorlage verwenden können.
10. Wie soll die abschließende Arbeit gegliedert sein bzw. gibt es verpflichtende Bestandteile, die diese aufweisen/beinhalten muss?
Die Abschlussarbeit muss gewissen Formvorschriften und Regeln entsprechen. Dazu gehört auch korrektes Zitieren sowie die Literatur-/Quellenangabe. Das Thema soll konkret, gut abgegrenzt und möglichst praxisnah sein. Die Diplomarbeit muss den Formvorschriften und den Regeln vorwissenschaftlicher Arbeiten entsprechen (weitere Ausführungen dazu finden Sie im Pkt. 11). Dazu gehört ebenfalls korrektes Zitieren und die Literatur-/Quellenangabe.
Eine mögliche Gliederung könnte wie folgt aussehen:
- Deckblatt
- Eidesstattliche Erklärung über die Eigenständigkeit der Arbeit
- Abstract (in deutscher Sprache sowie in einer besuchten lebenden Fremdsprache)
- Inhaltsverzeichnis
- Danksagung
- Vorwort
- Einleitung (Zielsetzung und Aufgabenstellung, Umfeld)
- Hauptteil (Auseinandersetzung mit dem Thema)
- Zusammenfassung (Ergebnisse, Erkenntnisse, Ausblick)
- Literatur- und/oder Quellenverzeichnis
- Abbildungs-, Tabellen- und/oder Abkürzungsverzeichnis
- Begleitprotokoll
- Anhang
Weitere Infos finden Sie unter Erstellung / Durchführung / Gliederung der Diplomarbeit und formale Vorgaben.
11. Die Diplomarbeit muss einer vorwissenschaftlichen Arbeit entsprechen – was ist mit "vorwissenschaftlich" gemeint?
Gemäß § 7 Abs. 1 der Prüfungsordnung BMHS besteht die Diplomarbeit "aus einer auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellenden schriftlichen Arbeit ([...] auch unter Einbeziehung praktischer und/oder grafischer Arbeitsformen) mit Diplomcharakter [...] sowie deren Präsentation und Diskussion". Bei einer vorwissenschaftlichen Arbeit zeigen Sie, dass Sie die Regeln und Methoden wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen. Der von Ihnen erstellte Text besitzt eine klare Struktur, ist im Stil neutral und beinhaltet fachspezifische Terminologien. Formale Kriterien (wie z. B. Zitierweisen) werden von Ihnen ebenso korrekt umgesetzt wie Literatur-/Quellenverweise.
12. Wo und wie finde ich geeignete Quellen?
Für die Erstellung einer abschließenden Arbeit ist die Auseinandersetzung mit bestehender Fachliteratur unabdinglich. Informationen zum gewählten Thema findet man neben dem Internet vor allem in Büchern und Zeitschriften. Als Quellen gelten aber auch Interviews, unveröffentlichte Texte, Abbildungen, Tabellen, Archivmaterialien, Videoaufzeichnungen etc. Quellen sind somit alle Materialien, die inhaltlich in eine (wissenschaftliche) Arbeit einfließen.
Weitere Informationen zur Klassifikation von Quellen, Tipps für die Auswahl sowie eine Auflistung möglicher Quellen finden Sie unter Erstellung / Durchführung / Geeignete und ungeeignete Quellen.
13. Welche Zitierweise ist zu verwenden?
14. Müssen abschließende Arbeiten mit MS Word erstellt werden?
In der Prüfungsordnung BMHS gibt es diesbezüglich keine Vorgabe; allerdings wären schulspezifische Empfehlungen denkbar. Prinzipiell ist Ihnen damit die Wahl des Programms freigestellt. Bedenken Sie jedoch bitte Folgendes:
- Bei Teamarbeit, hat jedes Teammitglied ein eigenes Thema, das in ein Gesamtdokument einfließt. Daher sollten alle mit der gleichen Software/Formatvorlage arbeiten und es müssen auch Referenzen/Verzeichnisse/Quellenverweise korrekt eingebunden werden. Bei der Zusammenstellung des Gesamtdokumentes ist zu beachten, dass die von den Kandidaten/Kandidatinnen erarbeiteten Teile eindeutig erkennbar und zuordenbar sind.
- Mit Ihrer abschließenden Arbeit zeigen Sie, dass Sie (vorwissenschaftliche) Arbeiten verfassen können. Dies beinhaltet auch korrektes Zitieren sowie die Literatur-/Quellenangabe. Auch hier ist für eine einheitliche Darstellung zu sorgen.
- Das von Ihnen verwendete Programm sollte unbedingt eine Rechtschreibprüfung eingebaut haben und
- Sie sollten eine gültige Lizenz für das verwendete Programm besitzen.
15. Darf Wikipedia als Quelle herangezogen werden bzw. darf aus Wikipedia zitiert werden?
Mit der abschließenden Arbeit zeigen Sie, dass Sie die Grundlagen des (vorwissenschaftlichen) Arbeitens beherrschen. Dazu gehören das korrekte Zitieren und die korrekte Quellenangabe. Wesentlich dabei ist die Nachvollziehbarkeit getätigter Aussagen. Für ein korrektes Zitieren aus dem Internet benötigen Sie den Namen des Autors, den Titel, den Link/die URL sowie das Datum.
Bei Wikipedia-Artikeln kennen Sie den Namen des Autors nicht oder haben keine verlässliche Namens-Angabe, daher ist Wikipedia als Quelle einer (vorwissenschaftlichen Arbeit) nicht zulässig.
Weitere Informationen zum korrekten Zitieren sowie für die korrekte Quellenangabe und geeignete Quellenauswahl finden Sie auf dieser Website unter Durchführung / Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten.
16. Grafiken (Bilder, Abbildungen, Diagramme, Tabellen) oder Pläne, die wir in unsere abschließende Arbeit einfügen und die wir von externen Quellen übernehmen, haben wir entsprechend gekennzeichnet. Wie sieht es jedoch mit selbst erstellten Grafiken aus? Ist hier der Zusatz "Eigene Darstellung" als Quellenangabe anzugeben?
Nein. Nur wenn Grafiken (Bilder, Abbildungen) oder Pläne aus einer fremden Quelle übernommen werden, ist unmittelbar darunter die Quelle korrekt anzugeben.
17. Sind Unterrichtsinhalte, die wir für unsere abschließende Arbeit übernehmen, zu zitieren?
Ja. Ergebnisse aus dem Unterricht dürfen in die abschließende Arbeit einbezogen werden; das gilt auch für Unterrichtsprojekte. Diese sind jedoch entsprechend zu kennzeichnen.
18. Wir liegen mit der Umsetzung unserer abschließenden Arbeit gut in der Zeit. Unser externer Kooperationspartner fordert von uns nun zusätzliche Aufgaben, wie z. B. Features in der Software, neue statistische Erhebungen, weitere Analysen) und argumentiert, dass wir dies ja problemlos bis zum Fertigstellungstermin der abschließenden Arbeit schaffen werden. Kann im Nachhinein der Umfang der Diplomarbeit/Abschlussarbeit erweitert werden?
Nein. Der Arbeitsumfang wurde im Diplomarbeits-/Abschlussarbeitsantrag festgelegt und kann im Nachhinein nicht mehr verändert werden; der vereinbarte Arbeitsumfang kann weder eingeschränkt noch erweitert werden. Deshalb ist es ganz wichtig, dass im Vorfeld der Arbeitsauftrag klar erfragt und niedergeschrieben wird (idealerweise in Form eines Pflichtenheftes). Informieren Sie bitte Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin über die Änderungswünsche des Kooperationspartners.
19. Der externe Kooperationspartner zieht sich nach Genehmigung des Abschlussarbeits-/Diplomarbeitsantrages, aber vor Fertigstellung der Arbeit zurück (geht z. B. in Konkurs, hat eine Standort-Verlagerung oder will nicht mehr mit der Gruppe zusammenarbeiten). Ist es mit unserer Arbeit nun vorbei?
Nein. Informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin, dass der externe Kooperationspartner nicht mehr zur Verfügung steht. Unter Umständen können nach dem Ausscheiden des Kooperationspartners Ziele oder Meilensteine nicht mehr erfüllt werden – in diesem Falle wird eine Sondervereinbarung/Sonderregelung zu treffen sein.
20. Wir arbeiten mit einem externen Kooperationspartner (einem Unternehmen, einer Institution) zusammen und haben dort auch einen "Arbeitsplatz" bzw. können dessen Einrichtung mitverwenden (Werkstätte, Labor). Sind wir unfallversichert und wenn ja, bei wem?
Die schriftliche Arbeit (einschließlich allfälliger praktischer und/oder grafischer Arbeiten) ist als selbstständige Arbeit außerhalb der Unterrichtszeit zu bearbeiten und anzufertigen (somit auch in der Freizeit). Diesbezüglich wird hinsichtlich Versicherungsschutz/Arbeitssicherheit auf § 175 Abs. 4 ASVG verwiesen: "In der Unfallversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 3 lit. h, i und l sind Arbeitsunfälle Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Schul(Universitäts)ausbildung oder dem die Versicherung begründenden Besuch einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung ereignen. Abs. 2 Z 1, 2, 5, 6, 7 und 9 sowie Abs. 6 sind entsprechend anzuwenden." Gemäß diesen Bestimmungen sind Sie versichert. Falls die abschließende Arbeit wiederholt werden muss (das Abschlussjahr aber bereits positiv absolviert wurde), findet der o.a. Versicherungsschutz keine Anwendung und Sie müssen sich selbst versichern.
21. Nachdem wir nun seit einigen Wochen an unserer abschließenden Arbeit schreiben, ist uns klar, dass wir das Thema wechseln möchten/die Zielsetzung abändern lassen wollen. Was müssen wir dafür tun?
In den ersten drei Wochen der letzten Schulstufe ist der Antrag für die abschließende Arbeit (je nach Vorgabe entweder in elektronischer Form oder als Vordruck ausgefüllt) einzureichen (§ 8 Abs. 1 Prüfungsordnung BMHS). Dieser Antrag wurde von Ihnen (als Team) ausgefüllt und mit Ihrer Unterschrift (elektronisch oder in Papierform) Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin weitergeleitet. Nach Zustimmung Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin erfolgte eine Genehmigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter. Wenn Sie nun nach dem Genehmigungsverfahren eine Änderung des Themas oder der Zielsetzung anstreben, so kann dies nur als Zeichen einer ungenügenden Vorbereitung gewertet werden. Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin und schildern Sie Ihre Beweggründe. In der Regel wird eine nachträgliche Abänderung des Antrags ohne triftige Begründung nicht möglich sein.
22. In unserem Team gibt es ein Problem mit einem Teammitglied. Er/Sie hält sich nicht an Vereinbarungen, liefert keine Ergebnisse bzw. ist höchst unzuverlässig. Wir möchten ihn/sie aus der Gruppe ausschließen – wie ist das möglich?
In den ersten drei Wochen der letzten Schulstufe ist der Diplomarbeits-/Abschlussarbeitsantrag (je nach Vorgabe entweder in elektronischer Form oder als Vordruck ausgefüllt) einzureichen (§ 8 Abs. 1 Prüfungsordnung BMHS). In diesem Antrag wurde auch das Team festgelegt (Wer ist Teil des Teams? Wer arbeitet an welchem Thema? ...). Während der Arbeitsphase kann es zu Spannungen innerhalb des Teams kommen; aber auch zu einem Abfall in der Leistung/Motivation.
Allerdings ist eine nachträgliche Abänderung des Antrages (ein nachträglicher "Ausschluss" eines Teammitglieds) nicht möglich. Relevant für die Beurteilung der abschließenden Arbeit durch Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin sind die individuellen Leistungen jedes einzelnen Prüfungskandidaten/jeder einzelnen Prüfungskandidatin. D. h. die von den einzelnen Teammitgliedern geführten Begleitprotokolle, Zwischenberichte, etc. sind eine Grundlage für die Beurteilung; genauso wie auch die Aufzeichnungen des Betreuers/der Betreuerin. Da die Betreuung eines Teams besonders intensiv ist, wird Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin unmittelbar merken, wenn Spannungen auftreten. Die Unzuverlässigkeit eines anderen Teammitglieds hat somit keine Auswirkung auf die Beurteilung der eigenen Leistung.
Generell ist bei der Zusammenstellung der schriftlichen Ausfertigung der abschließenden Arbeit zu beachten, dass die von den Kandidaten/Kandidatinnen erarbeiteten Teile eindeutig erkennbar/zu-ordenbar sind.
23. Ein Teammitglied ist ausgefallen (z. B. längere Erkrankung, Umzug/Wechsel ins Ausland) – muss das verbleibende Team die noch offenen Aufgaben mitübernehmen?
In diesem Fall wird Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin gemeinsam mit Ihnen eine Lösung erarbeiten. Grundsätzlich darf es dadurch nicht zu Nachteilen für die verbleibenden Teammitglieder kommen, weil jeder Kandidat/jede Kandidatin sein/ihr eigenes inhaltlich abgegrenztes Thema bearbeitet.
24. Wie viele Exemplare der gedruckten Diplomarbeit/Abschlussarbeit sind abzugeben – und müssen alle Exemplare gebunden sein?
Laut § 10 Abs. 1 Prüfungsordnung BMHS ist die schriftliche Arbeit sowohl in digitaler Form (in jeder technisch möglichen Form, nicht jedoch mit E-Mail) als auch in zweifach ausgedruckter Form (bei Einbeziehung praktischer und/oder grafischer Arbeitsformen auch unter physischer Beigabe der praktischen und/oder grafischen Arbeiten) abzugeben. Meistens wird eines der ausgedruckten Exemplare in der Schulbibliothek aufbewahrt. Die Exemplare müssen nicht gebunden sein.
Präsentation und Diskussion
25. Wir möchten gerne unsere Präsentation und/oder Diskussion in einer lebenden Fremd-sprache ablegen. Ist dies möglich?
Prinzipiell ja; Voraussetzung ist, dass bereits die schriftliche Arbeit in einer besuchten lebenden Fremdsprache abgefasst wurde. Dafür ist das Einvernehmen mit der Prüferin oder dem Prüfer erforderlich. Sprechen Sie daher rechtzeitig mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin.
26. Muss die Präsentation und Diskussion an der Schule durchgeführt werden oder kann diese auch bei einem externen Kooperationspartner erfolgen?
Die Präsentation/Diskussion der abschließenden Arbeit ist öffentlich und kann somit auch außerhalb der Schule stattfinden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige gesamte Prüfungskommission anwesend ist. Besprechen Sie dies daher rechtzeitig mit Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin.
27. Wie können wir uns optimal auf die Präsentation vorbereiten?
Betreuungsarbeit und Beurteilung
28. Mein Betreuer/Meine Betreuerin hat es abgelehnt, die abschließende Arbeit vorab unverbindlich "durchzulesen"/"anzuschauen". Gibt es eine Festlegung hinsichtlich des Betreuungsumfanges?
Ja, die Bereiche der Betreuung sind festgelegt und – gleich vorweggenommen – eine Korrekturleistung ist hier nicht vorgesehen. D. h. Sie dürfen nicht davon ausgehen, dass Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin oder Ihr Sprachenlehrer/Ihre Sprachenlehrerin verpflichtet ist, z. B. das Abstract zu korrigieren. Gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung BMHS umfasst die Betreuung die Bereiche
- Aufbau der Arbeit
- Arbeitsmethodik
- Selbstorganisation
- Zeitplan
- Struktur und Schwerpunktsetzung der Arbeit
- organisatorische Belange
- Anforderungen im Hinblick auf die Präsentation und Diskussion,
wobei die Selbstständigkeit der Leistungen der Kandidaten/Kandidatinnen nicht beeinträchtigt werden darf.
Grundsätzlich wird empfohlen, dass innerhalb des Teams laufend korrekturgelesen wird, vor allem aber vor Abgabe und Vervielfältigung der abschließenden Arbeit. Sie können Ihren Betreuer/Ihre Betreuerin bitten, ob Sie Kapitelauszüge oder Textpassagen im Vorfeld zur Ansicht vorlegen dürfen. Zusätzlich können Sie auch externe Personen (z. B. Freunde, Familie) bitten, sich Ihre Arbeit durchzulesen.
Tipps zum Korrekturlesen finden Sie unter Erstellung / Durchführung / Korrekturlesen der Diplomarbeit.
29. Wir wollen einen anderen Betreuer/eine andere Betreuerin. Wen müssen wir dafür kontaktieren?
Im Zuge der Diplomarbeits-/Abschlussarbeitsvorbereitung haben Sie einen Betreuer/eine Betreuerin gesucht und mit ihm/ihr alle Absprachen getätigt. Die Betreuung wurde auch im Themenantrag verankert und von der Schulleitung genehmigt. Ein nachträglicher Wechsel der Betreuung ist nicht vorgesehen. Sollte es jedoch triftige Gründe für einen Wechsel der Betreuung geben, so sprechen Sie bitte mit Ihrer Schulleitung.
30. Wird nur die schriftliche Arbeit (abgegebene Diplomarbeit/Abschlussarbeit) beurteilt?
Nein – beurteilt wird das Prüfungsgebiet "Abschließende Arbeit", das sowohl den schriftlichen Teil (gegebenenfalls auch die praktische bzw. grafische Arbeit) als auch die Präsentation und Diskussion beinhaltet. Die Beurteilung erfolgt durch die Prüfungskommission auf Vorschlag Ihres Betreuers/Ihrer Betreuerin (=Prüfer/in). Diesen Beurteilungsvorschlag muss der Betreuer/die Betreuerin begründen (Erläuterung der Stärken und Schwächen). Die Beurteilung der schriftlichen Arbeit erfolgt immer hinsichtlich der Einzelleistung jedes einzelnen Prüfungskandidaten/jeder einzelnen Prüfungskandidatin.
Grundlagen der Beurteilung für das Prüfungsgebiet "Diplomarbeit/Abschlussarbeit" sind
- die abgegebene schriftliche Arbeit (Fachkompetenz, Methodenkompetenz ...)
- gegebenenfalls auch die praktische bzw. grafische Arbeit
- Termintreue/Einhaltung von Meilensteinen, Vereinbarungen, ...
- Begleitprotokoll (verpflichtend), ggf. laufend geführte Arbeitsprotokolle, Zwischenberichte, ...
- Ihre Leistungen bei der Präsentation und Diskussion.
Zur Information: Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin hat im Rahmen der Betreuung ebenfalls Aufzeichnungen zu führen (§ 9 Abs. 3 Prüfungsordnung BMHS).
Weitere Infos zum Thema "Beurteilung" finden Sie auf der Website unter der Rubrik Betreuungsarbeit und Beurteilung.
31. Wir können die vorgegebene Abgabefrist nicht einhalten. Was nun?
Wird die abschließende Arbeit nicht spätestens zum verordneten Termin abgegeben, so können Sie nicht zur Präsentation und Diskussion antreten. Sie dürfen jedoch zu den Klausurprüfungen und mündlichen Prüfungen antreten. Sie erhalten kein Abschlussprüfungszeugnis/RDP-Zeugnis, da die abschließende Arbeit noch offen ist.
Erst nach Abgabe der Diplomarbeit/Abschlussarbeit können Sie beim nächstmöglichen Termin zur Präsentation und Diskussion antreten und erhalten auch eine Beurteilung der abschließenden Arbeit.
Beachten Sie bitte: Die Abgabefrist gilt als nicht eingehalten, sobald Sie den vorgegebenen Termin versäumt haben. Das Vervielfältigen und Binden der Arbeit benötigt Zeit, bei der elektronischen Einreichung der Diplomarbeit/Abschlussarbeit kann es zu EDV-Problemen kommen. Sorgen Sie in Ihrer Terminplanung für entsprechende Pufferzeiten; es hindert Sie niemand daran, die Diplomarbeit/Abschlussarbeit ein paar Tage früher abzugeben.
32. In unserer eingereichten abschließenden Arbeit fehlt ein/fehlen mehrere (verpflichtende) Bestandteile (z. B. die eidesstattliche Erklärung, Begleitprotokoll). Was nun?
Bei einer abschließenden Arbeit müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. So muss z. B. die Diplomarbeit hinsichtlich der Formvorschriften den Regeln einer vorwissenschaftlichen Arbeit folgen. Damit gibt es auch verpflichtende Bestandteile, die jede Diplomarbeit/Abschlussarbeit aufweisen muss. Fehlt ein oder fehlen mehrere dieser verpflichtenden Bestandteile, so fließt dies in die Beurteilung ein.
33. Ich habe eine negative Beurteilung im Prüfungsgebiet "Diplomarbeit/Abschlussarbeit" erhalten – wie geht es weiter?
Im Falle einer negativen Beurteilung des Prüfungsgebietes "Diplomarbeit/Abschlussarbeit" durch die Prüfungskommission ist vom Kandidat/von der Kandidatin innerhalb von längstens vier Wochen nach negativer Beurteilung ein neues Thema vorzulegen (§ 8 Abs. 3 Prüfungsordnung BMHS). Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat dem Thema innerhalb einer Woche zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage eines neuen Themas zu verlangen.
Bei diesem neuen Thema gibt es kein Team mehr; d. h. Sie alleine sind für die vollständige Ausarbeitung der Diplomarbeit/Abschlussarbeit verantwortlich. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der abschließenden Arbeit sind die erste Unterrichtswoche (nach den Sommerferien), die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die letzten fünf Unterrichtstage im März (§ 10 Abs. 1 Prüfungsordnung BMHS).
34. Wie oft kann die "Diplomarbeit/Abschlussarbeit" wiederholt werden?