Durchführungsphase

Diese Übersicht schlüsselt die einzelnen Aufgaben in der Durchführungsphase auf. Sie dient der Orientierung und kann sich je nach Schulart unterscheiden.

5. Jahrgang - 9. Semester

September

  • Vorlage (Einreichung) des festgelegten Themas bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter gemäß § 8 Abs. 2 PrüfOrd. BMHS. Im Falle einer Teamarbeit sind dies sowohl der übergeordnete komplexe Aufgabenbereich oder das Projekt und das individuelle Thema der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten. (Musterexemplar für einen Antrag auf Diplomarbeitsgenehmigung)

September/Oktober

  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat bis spätestens sechs Wochen nach Beginn der letzten Schulstufe die Zustimmung zu erteilen oder unter gleichzeitiger Setzung einer Nachfrist die Vorlage eines neuen Themas zu verlangen (§ 8 Abs. 2 PrüfOrd. BMHS)
  • Bei Bedarf: Erstellung ausgewählter Projektmanagementmethoden zur Projektkoordination sowie zum Projektcontrolling und -abschluss

Oktober bis Jänner

  • Erstellen der Diplomarbeit im Team
  • Kontinuierliche Betreuung gemäß § 9 Abs. 1 PrüfOrd. BMHS
  • Laufende Dokumentation des gesamten Diplomarbeitsprozesses

5. Jahrgang - 10. Semester

März/April

  • Abgabe der Diplomarbeit in digitaler (nicht jedoch mit E-Mail) als auch in zweifach ausgedruckter Form (spätestens vier Wochen vor Beginn der Klausurprüfung; § 10 PrüfOrd. BMHS)

April

  • Vorbereitung der Präsentation und Diskussion des individuellen Themas sofern die Diplomarbeit im Team erstellt wurde (es soll dabei die gesamte Diplomarbeit erklärt und begründet werden, das bedeutet auch die Anteile der anderen Teammitglieder)