Durchführungsphase
Diese Übersicht schlüsselt die einzelnen Aufgaben in der Durchführungsphase auf. Sie dient der Orientierung und kann sich je nach Schulart unterscheiden.
5. Jahrgang - 9. Semester
September
- Vorlage (Einreichung) des festgelegten Themas bei der zuständigen Schulbehörde gemäß § 8 Abs. 2 PrüfOrd. BHS, BA. Im Falle einer Teamarbeit sind dies sowohl der übergeordnete komplexe Aufgabenbereich oder das Projekt und die individuelle Themenstellung (DA-Teil) der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten. (Musterexemplar für einen Antrag auf Diplomarbeitsgenehmigung)
September/Oktober
- Die zuständige Schulbehörde hat bis spätestens sechs Wochen nach Beginn der letzten Schulstufe die Zustimmung der Themen zu erteilen[1] oder unter gleichzeitiger Setzung einer Nachfrist die Vorlage eines neuen Themas zu verlangen (§ 8 Abs. 2 PrüfOrd. BHS, BA)
- Bei Bedarf: Erstellung ausgewählter Projektmanagementmethoden zur Projektkoordination sowie zum Projektcontrolling und -abschluss
[1] Diese Genehmigung kann - je nach Vereinbarung mit den LSI - auch schon Ende des 8. Semesters erfolgen.
Oktober bis Jänner
- Erstellen der Diplomarbeit im Team
- Kontinuierliche Betreuung (außerhalb der Unterrichtszeit) gemäß § 9 Abs. 1 PrüfOrd. BHS, BA
- Laufende Dokumentation des gesamten Diplomarbeitsprozesses
- durch die Prüfer/innen (Betreuungsprotokoll) und
- durch die Prüfungskandidat/innen (Begleitprotokoll)
5. Jahrgang - 10. Semester
März/April
- Abgabe der Diplomarbeit in digitaler als auch in zweifach ausgedruckter Form (spätestens vier Wochen vor Beginn der Klausurprüfung; § 10 PrüfOrd. BHS, BA)
April
- Vorbereitung der Präsentation und Diskussion der individuellen Themenstellung (Diplomarbeit-Teil) sofern die Diplomarbeit im Team erstellt wurde (es soll dabei die gesamte Diplomarbeit erklärt und begründet werden, das bedeutet auch die Anteile der anderen Teammitglieder)